Verwendungsnachweis einreichen

Ihr Bauvorhaben ist abgeschlossen?!

Dann reichen Sie uns gerne die benötigten Unterlagen für den Abruf Ihres BAFA-Zuschusses, spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Frist, möglichst als PDF-Datei ein.

Die Verwendungsnachweiserklärung kann nach erhalt des Zuwendungsbescheides und nach Beendigung Ihrer beantragten Maßnahme spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums elektronisch durch uns beim BAFA eingereicht werden.

Sollte Sie eine Fristverlängerung beim BAFA beantragt haben, so muss die Verwendungsnachweiserklärung spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes elektronisch beim BAFA eingereicht werden.

Um für Sie die Unterlagen für den Verwendungsnachweis im ersten Schritt prüfen zu können, laden Sie die nachfolgend geforderten Unterlagen bitte über unser Portal hoch. Nach der der Prüfung der Unterlagen kommen wir noch einmal per E-Mail auf Sie zu.

Nach Prüfung und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch Sie als Zuschussempfänger, werden wir die Unterlagen für Sie im zweiten Schritt beim BAFA einreichen. Hat das BAFA den Verwendungsnachweis positiv geprüft, erfolgt die Auszahlung auf das in der Verwendungsnachweiserklärung angegebene Konto des Antragstellers durch das BAFA.

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